BMBF: Wettbewerb Kommunen in neuem Licht im Rahmen des Förderprogramms "Optische Technologien"
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Entwicklung der LED-Technik für die Allgemeinbeleuchtung seit mehreren Jahren in Verbundprojekten von Industrie und Wissenschaft gefördert. Die rasche Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis, in eine möglichst rasche und große Wertschöpfung in Deutschland insbesondere bei der leuchtenherstellenden, mittelständischen Industrie, erfordert jetzt entsprechende Impulse von Seiten der Politik für diese Technologie.
Leuchtdioden stehen weltweit vor der Markteinführung in die
Allgemeinbeleuchtung. Wegen ihrer technischen Vorteile, ihrer positiven
Wirkungen unter physiologischen Aspekten für die Menschen und der geringeren
Belastungen für die Umwelt (Lebensdauer, Energieverbrauch, Flexibilität,
Entsorgung, Wartung) ist davon auszugehen, dass sich diese Technik in den
kommenden Jahren durchsetzen wird.
Gespräche mit Experten haben ergeben, dass
die LED-Technologie heutige Beleuchtungssysteme nicht einfach ersetzen kann. Die
technische Planung, die Verarbeitung, die Installation, die Wartung und die
Nutzung für das Wohlbefinden der Menschen setzen ein grundsätzlich geändertes
Herangehen/Planen an die neuen Beleuchtungssysteme voraus. Weiterhin fehlt es an
Regeln/Richtlinien die physiologischen Aspekte betreffend.
Das BMBF will
deswegen mit dem vorliegenden Wettbewerb "Kommunen in neuem Licht" die Schaffung
solcher öffentlicher Demonstrationsobjekte im kommunalen Bereich für den Einsatz
von Leuchtdioden für die Allgemeinbeleuchtung stimulieren, die die
Diffusionshemmnisse beim Einsatz der neuartigen Technik überwinden helfen. Der
Wettbewerbscharakter stellt sicher, dass die notwendigen Impulse für den
erforderlichen Paradigmenwechsel durch die Akteure selber kommen, notwendige
Veränderungen in einem Buttom-Up-Prozess beispielhaft erreicht werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Wettbewerbs sind konkrete Planungen zu Demonstrationsprojekten
und deren zeitnaher Umsetzung gefordert, die die oben genannten
Diffusionshemmnisse überwinden helfen. Die entsprechende Umsetzung und die dabei
zu berücksichtigenden begleitenden Arbeiten werden im Erfolgsfall
unterstützt.
Es werden zwei Einsatzfelder der Allgemeinbeleuchtung im Rahmen
des Wettbewerbs adressiert:
- Innenbeleuchtung von Gebäuden (sowohl Neubau als auch Sanierung)
- Außenbeleuchtung mittels LED, beispielsweise Straßen- oder Tunnelbeleuchtung.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen:
- Planungsphase: Erarbeitung von Unterlagen im Umfang von ca. 20 Seiten mit Darlegung des Demonstrationsobjektes und einem relevanten Umsetzungskonzept (Anforderungen siehe unten).
- Umsetzungsphase: Bis zu 10 Demonstrationsobjekte in den zwei oben genannten Einsatzfeldern werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 2 Mio. € gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben); diese werden nach Abschluss der Planungsphase auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgewählt. Weiterhin werden für die erfolgreichen Demonstrationsobjekte Plaketten und Urkunden vergeben.
Wichtige Kriterien sind beispielsweise: Energieeffizienz, Kosteneffizienz bei
Einrichtung und Betrieb, organisatorische Innovationen, wie contracting-Modelle,
Ausstrahlung sowie prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Objekte.
Auch
Kombinationen mit herkömmlichen Beleuchtungssystemen sind zulässig, prämiert
wird jedoch nur der auf die LED-Beleuchtung entfallende Anteil.
Es sollen
Aussagen zu folgenden Fragen gegeben werden:
- Planung der konkreten Beleuchtungssituation
- Effizienzbetrachtung beim Betrieb der neuen LED-Beleuchtungslösung
- Technologische Ausführung, insbesondere Ausnutzung der spezifischen Charakteristika der LED-Technologie, z.B. die Möglichkeit der Lichtsteuerung
- Verträglichkeit mit geltenden Richtlinien
- Einbeziehung des Beleuchtungskonzepts in allgemeine planerische Randbedingungen
- Akzeptanzfragen in der Bevölkerung
- Allgemeine Kosten-Nutzen-Betrachtung aus kommunaler Sicht (z.B. interkommunale Wettbewerbsfähigkeit)
- Gestaltung von Geschäftsprozessen, die Investitionen für weitere Installationen energieeffizienter Beleuchtungslösungen erleichtern, z. B. durch Entwicklung neuer Finanzierungswerkzeuge bzw. Geschäftsmodelle (z. B. Contracting-Lösungen)
- Sicherstellung der Umsetzung (z. B. durch die Einbindung lokaler Akteure) innerhalb von 18 Monaten
- Beiträge Dritter (auch finanzielle) im Rahmen einer Public-Private-Partnership;
- Aufbau, Entwicklung und Organisation geeigneter kommunaler Strukturen, z. B. durch geeignete Dienstleistungen
- Übertragung und Bereitstellung von Erfahrungen für andere Städte bis zu fünf Jahre nach Fertigstellung.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise sowie kreisfreie Städte.
Darüber hinaus sind andere Institutionen (z.B. Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und andere Konsortien)
antragsberechtigt, sofern die Kommunen in dem als Verbundprojekt auftretenden
Konsortium die Federführung innehalten.
Räumliche Geltungsbereiche müssen
Gemeindegebiete, Stadtteile, Städte oder Gebiete kooperierender Kommunen sein.
Es steht den Kommunen frei, notwendige Dienstleistungen im Unterauftrag zu
vergeben.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) entnommen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare
Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Kommunen, Hochschulen,
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind
die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der
Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten),
die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage
für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach
Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach
BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich
mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die
Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der
EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation
(FEuI-Beihilfen) berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen
von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides
und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur
Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines
Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Bestandteil eines
Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Zuwendungsverfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468
Düsseldorf
beauftragt.
Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist Lars
Unnebrink, Tel.: 0211/6214-598; E-Mail: unnebrink@vdi.de
Vordrucke für
Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können
unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder
unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von
Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen
Antragssystems "easy" dringend empfohlen:
Skizzen: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html
Anträge:
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens
31.12.2009 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Skizzen sind in
schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form unter Nutzung von
"easy-Skizze" einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als
Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise
nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnehmer reichen einen
begutachtungsfähigen Vorschlag im Umfang von ca. 20 DIN A4-Seiten ein. Aus der
Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
abgeleitet werden.
Die Unterlagen müssen belastbare Aussagen zu den unter
Kap. 2 aufgeführten Punkten beinhalten. Zum besseren Verständnis ist das
Einbringen von grafischen Darstellungen erwünscht. Zwingend ist eine planerische
bzw. kartografische Darstellung der geplanten Maßnahme erforderlich. Es steht
den Einreichern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für
eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Die eingegangenen
Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bezug zum Wettbewerb
- Innovationsgrad der Beleuchtungslösung im Vergleich zu bereits installierten (konventionellen) Lösungen
- Energieeinsparung durch die vorgeschlagene Beleuchtungslösung
- Kosteneffizienz der Beleuchtungslösung
- Qualität und Belastbarkeit des Umsetzungskonzepts
- Erwartete Wirkung und Ausstrahlungskraft
- Einbindung in die planerische Umgebung
- Umsetzungskosten und -geschwindigkeit
- Gestalterische Qualität
- Betreibermodell
- öffentlich zugängliche Dokumentation der Installation und des Betriebs, einschließlich der geschaffenen Musterverträge im Zusammenhang mit Installation und Betrieb.
Das BMBF und der beteiligte Projektträger werden durch eine unabhängige Jury
beraten. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung
geeigneten Projektideen (Demonstrationsobjekte) ausgewählt. Das Auswahlergebnis
wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen
Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv
bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen,
über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die
Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und
die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die
Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien
Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26.05.2009
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

