Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten in der Materialbearbeitung
| Datum |
24.06.2009 von 09:00 bis 17:00 |
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| Ort | LGA Nürnberg |
| Kontakt | Bayerisches Laserzentrum GmbH |
| info@blz.org | |
| Telefon | +49 / (0)9131 / 977 90-0 |
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nach Unfallverhütungsvorschrift BGV B2
Die Schulung gliedert sich in drei Themenbereiche:
- Im ersten Teil werden die physikalischen Grundlagen der Laserstrahlung, ihre Erzeugung und Eigenschaften behandelt. Technisch relevante Lasertypen werden vorgestellt und typische Anwednungen in der Materialbearbeitung beispielhaft gezeigt.
- Primäre und sekundäre Gefährdungspotentiale, alte und neue Laserklassen und wichtige Grenzwerte (MZB und GZS) bilden die Inhalte des zweiten Themenbereichs. Berechnungsbeispiele z.B. zum Augensicherheitsabstand vertiefen das Wissen.
- Der dritte Teil des Kurses schließlich gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen (Richtlinien, Normen und Vorschriften), nennt die Pflichten und Befugnisse des Laserschutzbeauftragten und zeigt die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip).
Ziele:
Der Kurs soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, Gefahren, die im Umgang mit Laserbearbeitungsmaschinen bestehen, zu erkennen, zu beurteilen und die geeigneten Schutzmaßnahmen zu treffen. Ferner sollen sie als Laserschutzbeauftragte durch den Kurs befähigt werden, vorhandene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen, Sicherheitsbelehrungen von Beschäftigte an Laseranlagen und die jährliche Laserschutzunterweisung im Betrieb vorzunehmen.
Mit Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer das Zertifikat "Laserschutzbeauftragter in der Materialbearbeitung nach UVV BGV B2". Das Zertifikat wird von den Berufsgenossenschaften anerkannt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:

