BAuA-Tagung beleuchtete neue Verordnung zur künstlichen optischen Strahlung
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung, wie sie von Lasern, Lampen und LED erzeugt wird, war ein Schwerpunkt der „Informationsveranstaltung Optische Strahlung 2010“, zu der die Fachgruppe „Physikalische Faktoren“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund am 1. Juli 2010 eingeladen hatte. Die Verordnung, die der Bundesrat am 9. Juli verabschieden will, soll Beschäftigte vor Schädigungen von Augen und Haut durch künstliche optische Strahlung schützen. Mehr als 80 Teilnehmer waren gekommen, um sich über die Konsequenzen der neuen Verordnung für ihre berufliche Praxis zu informieren.
Dr. Armin Windel, wissenschaftlicher Leiter des Fachbereichs „Produkte
und Arbeitssysteme“ der BAuA, sagte zur Eröffnung der Veranstaltung,
dass sich die Tagung nicht nur mit der Verordnung und der zugrunde
liegenden EU-Richtlinie befasse: „Heute geht es auch um die
Technikfolgenabschätzung neuer Technologien wie etwa LED und um den
Schutz von Beschäftigten vor UV-Strahlung.“ Dr. Georg Hilpert aus dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der maßgeblich an der
Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht mitgewirkt hat,
berichtete aus erster Hand über die Entstehung der Verordnung, ihre
konkreten Inhalte und die noch laufenden Beratungen im Bundesrat. Dr.
Hilpert erwartet, dass die neue Verordnung Ende Juli in Kraft tritt. Er
wies darauf hin, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens der
„Laserschutzbeauftragte“ und eine jährliche Unterweisung der
Beschäftigten in die Verordnung wieder aufgenommen worden sei. Zuvor
stellte er die möglichen Schäden durch künstliche optische Strahlung
wie Rötung der Haut, Hautalterung, Hautkrebs sowie Hornhaut-,
Bindehaut- oder Netzhautschäden der Augen vor. Auch auf sekundäre
Wirkungen, wie die Blendung durch Laser, wies er hin. Zur Vorbeugung
vor Schädigungen durch optische Strahlung müssten aufgrund von
Gefährdungsbeurteilungen Schutzmaßnahmen getroffen werden, deren
Wirksamkeit regelmäßig zu prüfen sei.
Den europäischen Leitfaden zur EU-Richtlinie stellte BAuA-Experte
Günter Ott vor. Der Leitfaden soll insbesondere Arbeitgebern von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, die Inhalte der
Verordnung besser zu verstehen. Er konkretisiert unter anderem die
Bestimmungen zu künstlichen Quellen optischer Strahlung und zur
Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung soll in fünf Schritten
erfolgen: Identifizierung der Gefahren, Einschätzung und Priorisierung
der Gefährdungen, Entscheidung über Vorsorgemaßnahmen, ihre Umsetzung
und schließlich Überwachung und Überarbeitung.
Detlef Schwaß vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) sprach über die offenen Fragen bei der
Expositionsermittlung, die auch von der neuen Verordnung nicht geklärt
würden. „Es bleiben nach wie vor Unsicherheiten, wie die
Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische Strahlung an
Arbeitsplätzen anzuwenden sind“, kritisierte Schwaß. Nachdem Werner
Horak von der Siemens AG einen Überblick über den Stand der Normung zu
Lasern und LED gab, erläuterte Dr. Ljiljana Udovicic von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Vorgehensweise
bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von LED durch
Anwendung der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471.
Der zweite Teil der Veranstaltung behandelte die UV-Belastungen von
Beschäftigten durch die Sonne und künstliche optische Quellen. Die BAuA
engagiert sich seit mehr als zehn Jahren mit Forschungs- und
Entwicklungsprojekten für den Schutz von im Freien Beschäftigten vor
Gefährdungen durch Sonnenstrahlung. Hierzu wurden
personenendosimetrische Messungen und Untersuchungen zum Eigenschutz
der Haut bei der Einwirkung von Sonnenstrahlung in Kooperation mit der
Technischen Universität Dresden durchgeführt. Peter Knuschke, Leiter
der Arbeitsgruppe „Experimentelle Photobiologie“ am Dresdner
Universitätsklinikum, stellte die wichtigsten Ergebnisse vor: Die
mittleren UV-Expositionen an Arbeitsplätzen im Freien liegen danach in
Deutschland für einige Branchen um ein Mehrfaches über denen von
Innenbeschäftigten. Trotzdem ziehen diese erhöhten UV-Expositionen
„keine nennenswerte UV-Eigenschutzreaktion der Haut nach sich“.
Effektive Schutzmaßnahmen für Haut und Augen seien unverzichtbar, um
Schäden zu vermeiden.
Mit der UV-Belastung von Seeleuten, die vorwiegend an Deck arbeiten,
beschäftigt sich die Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaft in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsschutz
der DGUV und dem Deutschen Wetterdienst.
Dr. Gabriele Meyer berichtete von der ersten Messreise im Rahmen des
Projektes. Es sei beabsichtigt, ein Modell zu entwickeln, mit dem in
Zukunft Expositions- und Wetterdaten sowie der Verlauf der Fahrtroute
festgehalten und damit die individuelle UV-Belastung der Beschäftigten
an Bord ermittelt werden sollen.
Günter Ott berichtete aus BAuA-Entwicklungsprojekten zur UV-Problematik
bei Arbeiten im Freien. Ott verwies auf die praktischen Probleme bei
der Reduzierung solarer UV-Expositionen und die „massive Unsicherheit“
bei den Verantwortlichen hinsichtlich Praktikabilität und Kosten von
Schutzmaßnahmen. Dr. Marc Wittlich vom Institut für Arbeitsschutz der
DGUV erläuterte die Untersuchungen zur optischen Strahlenbelastung bei
der Glasbearbeitung. Während die Gefahren durch die
Wärmestrahlungsexposition schon seit langem bekannt seien, zeigten neue
Erkenntnisse, dass auch in dieser Branche die UV-Strahlenexposition ein
Gefahrenpotential darstellt.
Insgesamt zeigte die Informationsveranstaltung, dass künstliche und
natürliche optische Strahlung vielseitig diskutiert werden und aktuell
zahlreiche interessante Projekte das Thema näher erforschen. Jedoch
gibt es offenbar noch Defizite in der Normung, der Regelsetzung und der
messtechnischen Bewertung von Gefährdungen durch optische Strahlung.
Die Veranstaltung verdeutlichte, dass in den nächsten Jahren
umfangreiche Aktivitäten zur Aufarbeitung dieser Defizite notwendig
sind.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt.
Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen
Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer
in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im
Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem
Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den
Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de
05.07.2010

